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Namensrecht

Das deutsche Namensrecht wird den Eltern ein Namenserfindungsrecht zugestanden. Damit die Eltern dem Kind durch die Vornamensauswahl keinen Schaden zufügen, gilt es aber einige Regeln zu beachten:

So dürfen Vornamen nicht beleidigend oder lacherlich sein und müssen das Geschlecht erkennen lassen.
Der Vorname muss als Vorname erkennbar sein. Darum sind Sachbezeichnungen wie z. B. 'Handy' oder 'Toaster' genauso wenig gestattet wie Nachnamen. Heftig gestritten wird übrigens über Ortsbezeichnungen als Vornamen, nicht zuletzt weil es hier viele internationale Beispiele gibt.
Die gebrauchliche Kurzform eines Vornamens (Isi, Caro) wird als selbstandiger Vorname anerkannt, ein Kosename dagegen nicht.
Bekannte Sonderfalle:

* Jungen dürfen Maria heißen, sofern sie einen weiteren, eindeutig mannlichen Vornamen haben.
* Biblische Namen mit negativer Pragung sind nicht zulassig (z. B. Kain, Judas). Seit 1998 ist Jesus als Vorname zugelassen.
Bis zu fünf Vornamen für ein Kind werden in der Regel problemlos eingetragen.

Ortsnamen als Vornamen
Viele werdende Eltern suchen möglichst originelle und außergewöhnliche Vornamen für ihr Baby. Vor allem aus amerikanischen Quellen kommen dabei auch Ortsnamen ins Gesprach. Bei diesen ist besonder Obacht zu geben.